Kinderschutz im Kirchenkreis Koblenz

Der Gesetzgeber hat allen Trägern der Kinder- und Jugendarbeit bzw. dort wo Arbeit mit Kindern und Jugendlichen stattfindet den Auftrag erteilt, Kinder und Jugendliche vor möglichen Gefahren zu schützen (§8a, §72a SGB VIII). Sollte haupt– oder ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen etwas auffallen, was auf Kindeswohlgefährdung hindeutet, dürfen sie nicht wegsehen, sondern müssen handeln.

Der Evangelische Kirchenkreis Koblenz hat bereits 2016 ein Kinderschutzkonzept beschlossen, dass das Vorgehen in Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdungen für die kreiskirchlichen Einrichtungen regelt. Außerdem soll es auch Mitarbeiter*innen und die Leitungsebene für das Thema Kinderschutz und grenzverletzendes Verhalten von Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern innerhalb und außerhalb der Einrichtungen des Kirchenkreises sensibilisieren.

Prävention vor Gewalt, auch vor sexualisierter Gewalt, ist ein Qualitätsmerkmal guter Kinder- und Jugendarbeit und kirchlicher Arbeit. Mit Prävention ist keine zeitlich begrenzte Maßnahme gemeint. Vielmehr steht eine pädagogische Haltung für den Umgang miteinander dahinter, die sich wie ein roter Faden durch die Arbeit zieht.

Gerade in der Kinder- und Jugendarbeit entstehen eine persönliche Nähe und eine Gemeinschaft, die von Lebensfreude und Vertrauen geprägt sind. Dieses Vertrauen darf nicht ausgenutzt werden oder Kindern und Jugendlichen schaden.

Die Etablierung einer Kultur des Hinschauens und der Grenzachtung, ein respektvoller Umgang miteinander und ein angemessenes Nähe-Distanz-Verhältnis sind hierbei wichtige Voraussetzungen.

Das Kinderschutzkonzept des Evangelischen Kirchenkreises Koblenz steht hier zum runterladen bereit.

Ansprechperson des Evangelischen Kirchenkreises Koblenz ist:

Frau Monika Sausen

Diakonisches Werk, Koblenz

Fachaufsicht der Beratungsstelle für Erziehungs- Partnerschafts- und Lebensfragen (EPL)

Email: eb.msausen@kirchenkreis-koblenz.de

Telefon: 0261 91561-25

Informationen zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetz

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat Information zur Umsetzung des § 72a SBG VIII in Rheinland-Pfalz zusammengestellt.

Ebenso nähere Informationen zum Umgang mit Erweiterten Führungszeugnisses für ehren- oder nebenamtliche Mitarbeiter*innen.

Hier finden Sie auch das verbindliche Prüfschema  des Landes  RLP zur  Beantwortung der Frage, wer unter den ehren- und nebenamtlich tätigen Kräften ein Erweitertes Führungszeugnis beim Träger vorlegen muss.

Arbeitshilfen für die Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes in den Gemeinden

  • Amt für Jugendarbeit der EKiR: Ermutigen, Begleiten, Schützen. Eine Handreichung für de Mitarbeitende in der Ev. Jugend zum Umgang mit sexueller Gewalt. 3. Auflage 2013
  • Evangelische Kirche im Rheinland: Schutzkonzepte praktisch. Ein Handlungsleitfaden zur Erstellung von Schutzkonzepten in Kirchengemeinden und Kirchenkreisen zur Prävention sexualisierter Gewalt.2017
  • AJS NRW: Kinder- und Jugendarbeit… aber sicher! Prävention von sexuellen Übergriffen in Institutionen. Die Arbeitshilfe.2018